Süddeutsche Zeitung, 21. August 2009
Zeitverschwendung in Neu-Delhi
Bayer hat einen Patentprozess in Indien verloren - der Richter und Hilfsorganisationen werfen der Firma Verzögerungstaktik vor
München - Die Worte könnten deutlicher kaum sein: Der vom deutschen Pharmakonzern Bayer in Indien angestrengte Gerichtsprozess sei "lästig und verschwenderisch", urteilte Ravindra Bhat, Richter am Obersten Gericht in Neu-Delhi zornig. 31 Seiten lang ist Bhats Urteil, und es enthält eine Ohrfeige für den Leverkusener Hersteller und die mächtige Pharma-Industrie weltweit.
Bayer wollte mit der Klage die Zulassung eines billigeren Nachahmermedikaments, also eines Generikums, für seinen Kassenschlager Nexavar in Indien verhindern - und ist damit in dieser Woche gescheitert. "Wir sind enttäuscht und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten", sagte ein Sprecher der Bayergruppe in Indien. Den Prozess hatte die Branche genau beobachtet, weil Pharmakonzerne eine Aushöhlung des Patentrechts befürchten. Die Firmen brauchen Patentschutz für Arzneimittel, um ihre Forschungskosten wieder reinzuholen. Nexavar ist in Indien zur Behandlung von Nieren- und Leberkrebs zugelassen und hat dort exklusive Vermarktungsrechte bis 2020; solange darf niemand billige Nachahmer verkaufen. Dennoch hatte der indische Konzern Cipla im Herbst die Zulassung eines Generikums angestrebt.
Das hat besondere Gründe: Die Praxis einer "vorbereitenden Zulassung" für Generika von patentgeschützten Mitteln ist nach den internationalen Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums (Trips) möglich. Dadurch sollen Nachahmer-Arzneien nach Patentabläufen schneller verkauft werden und ärmere Patienten zügiger erreichen können.
Um den Konkurrenten Cipla zu stoppen, wollte Bayer aber die indische Zulassungsbehörde (DCGI) daran hindern, das Konkurrenzmittel schon jetzt zuzulassen. Im November hatte Bayer deswegen Klage eingereicht beim Delhi High Court und unter anderem argumentiert, die Nachahmerversion von Cipla sei nicht wirkungsgleich, was Richter Bhat zurückwies. Der Konzern kämpft um eines seiner wichtigsten Medikamente: Das Krebsmittel Nexavar hatte im vergangenen Jahr einen weltweiten Umsatz von 462 Millionen Euro eingebracht, ihm werden Spitzenumsätze von mehr als zwei Milliarden Euro zugetraut.
Nichtregierungsorganisationen bewerten das Urteil als "Sieg für arme Krebskranke" und kritisierten die Klage scharf. "Sie stellt eine unzulässige Verknüpfung von Patentrecht und Arzneimittelzulassungsrecht dar, die die Zulassung von Generika im Falle umstrittener Patentrechte massiv erschwert und verzögert hätte", sagt Oliver Moldenhauer von Ärzte ohne Grenzen. Durch die Blockade von Generika kämen viele Kranke nicht rechtzeitig an Arzneien.
Preiswerte Arzneimittel aus Indien seien unersetzlich für die Patientenversorgung in armen Ländern, meint auch Philipp Mimkes vom Verein Coordination gegen Bayer-Gefahren: "Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss Vorrang haben gegenüber Patenten und monopolistischen Profiten der Pharmaindustrie."
Richter Bhat hält die sechs Anhörungen vor allem für Zeitverschwendung: "Der Antragsteller verfügt zweifellos über enorme Ressourcen, die ihm solche Vorstöße erlauben", schreibt er im Urteil. Es sei Bayer gelungen, Ciplas Antrag zu verzögern, das Ganze sei eine Art "spekulativer Streifzug" gewesen. Als Strafe muss Bayer die Gerichtskosten von 9000 Euro tragen, doch das dürfte bei einem Pharma-Jahresumsatz von 15 Milliarden Euro nicht wirklich weh tun. Von Kristina Läsker
